Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Kaminkehrermeisterbetrieb und Brandschutz
Klaus Nitsche
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Tipps zum Heizen und Energiesparen. So sparen Sie und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Bitte beachten Sie:
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Klaus Nitsche
Kaminkehrermeister Brandschutztechniker TÜV / ZIV
Pfarrer-Ritter-Straße 3
87773 Pless
Tel.: 08335-987564
Fax.: 08335-987565
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Innung Schwaben